AMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung (HU inkl. „AU“) im Namen und auf Rechnung der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) mbH durch. Die Untersuchung erfolgt in unserer speziell dafür eingerichteten Prüfhalle. Wann Sie zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) müssen, erkennen Sie an den folgenden 3 Punkten:
- Die Stellung der Prüfplakette – dabei steht in der Mitte der Prüfplakette das Fälligkeitsjahr und außen wie ein Uhrenziffernblatt der Fälligkeitsmonat
- Stempel oder Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein
- Auf dem aktuellen Hauptuntersuchungsbericht
Folgende Papiere sind zur HU mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein
- ggf. Prüfzeugnisse oder Nachweise von technischen Änderungen
Übrigens: seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurück datiert, wenn die Fälligkeit bereits überschritten ist. Allerdings schreibt der Vorschriftengeber bei einer Überziehung der HU um mehr als 2 Monate eine vertiefte Hauptuntersuchung vor. Diese Untersuchung kostet 20 % mehr als die „normale“ HU. Im Falle der Fristüberschreitung sollten Sie so schnell wie möglich mit uns einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie auch den HU-Erinnerungsservice um unnötige Kosten zu vermeiden.

Die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ ist seit dem 1. Januar 2010 in die Hauptuntersuchung (HU) in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit integriert. Die alte, sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfiel ersatzlos.

Unser KFZ-Sachverständigenteam führt Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO an Ihrem Fahrzeug durch. Durch Umbaumaßnahmen/Änderungen/Tuning an Ihrem KFZ kann unter Umständen die werksseitige allgemeine Betriebserlaubnis erlischen. Viele Umbauten müssen daher von einem Sachverständigen abgenommen werden, der in einem Anbaugutachten überprüft und bestätigt, dass ein fachgerechte Umbau am Fahrzeug erfolgt ist. Ob ein Anbaugutachten durchgeführt werden muss, ist in der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Teileherstellers vermerkt. Wurden allerdings Änderungen an Fahrwerk, Bremsen oder Lenkung vorgenommen, so muss ausnahmslos eine Änderungsabnahme erfolgen. Bei Unsicherheiten und Fragen zu diesem oder anderen Themen wenden Sie sich einfach an uns-wir beraten Sie gerne!

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Wir überprüfen für Mietwagen- und Taxiunternehmen, ob ihre Fahrzeuge den Vorschriften der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) entsprechen und fertigen anschließend einen Untersuchungsbericht an, der den Behörden vorgelegt wird.

Unser Expertenteam führt an den Nutzkraftwägen und Kraftomnibussen unserer Geschäftskunden Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung durch und setzen somit die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um.