Nicht AMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)
Durch die richtige Einstellung der Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer von Kraftfahrzeugen soll eine möglichst
gute Fahrbahnausleuchtung bei möglichst geringer Blendung anderer Verkehrsteilnehmer erreicht werden. Um dies
zu erreichen, muss die vertikale und die horizontale Ausrichtung der Scheinwerferlichtbündel die in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen erfüllen.
Nach den geltenden Vorschriften sind die o. a. Anforderungen als erfüllt anzusehen, wenn die Scheinwerfer nach
den besonderen Anforderungen der für die jeweilige Fahrzeugkategorie anwendbaren Richtlinien der EU oder der
UN ECE-Regelungen ausgerichtet sind.
Eine Blendung durch das Abblendlicht ist nach den geltenden Vorschriften dann nicht gegeben, wenn die Lichtstärke, gemessen in einer Entfernung von 25 m vor jedem Scheinwerfer, auf einer senkrecht zur Fahrbahn stehenden
Ebene in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber, nicht mehr als 625 Candela (1 Lux) beträgt.
Die Grundeinstellung der Scheinwerfer ist vorzunehmen bzw. das am Kraftfahrzeug angegebene Einstellmaß für die
Scheinwerfer ist entsprechend der geltenden Vorschriften anzuwenden. Bei Fahrzeugklassen, für die keine detaillierten Anforderungen in den einschlägigen Vorschriften festgelegt sind, gelten die Werte in Anlage 2.
Die Richtlinie ist aufgeteilt in einen Teil für die Durchführung der Überprüfung der Scheinwerfer und in einen Teil,
der die baulichen und sonstigen Anforderungen vorgibt.

Seit dem 1. Oktober 2004 werden europaweit einheitliche gesetzliche Regelung für den Betreib von Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen vorgeschrieben. Diese Regelung fordert, dass an jedem Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage eine Gasprüfung nach G 607 durch einen Sachverständigen alle zwei Jahre erfolgen muss.
Flüssiggasanlagen müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme und nach jedem Austausch eines Gerätes oder einer Reparatur durch einen Fachkundigen überprüft werden. Wird etwas an der bestehenden Gasanlage in Ihrem Fahrzeug geändert, muss dies überprüft werden. Bei der ersten Prüfung bekommen Sie ein Prüfbuch (meist gelb), welches Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Die Prüfung umfasst eine Dichtigkeitsprüfung, die Überprüfung der Gasleitungen und aller Geräte und technischen Bauteile, die zu der Gasanlage gehören. Außerdem werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Absprerrventile usw.) und die mitgeführten Gasflaschen geprüft.